Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schriftliche Anordnung in Papierform

Liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung in elektronischer Form nicht vor, ist die Anordnung in Papierform unter Angabe des Datums und eigenhändig unterfertigt an die ausführenden Organe der Finanzbuchhaltung weiterzuleiten.