Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Nach Abschluss des Haushaltsjahres (Finanzjahres) für das Kalenderjahr 2019 tritt die Gemeindehaushaltsordnung 1977, LGBl. Nr. 22/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 94/2001, für die betreffende Gemeinde außer Kraft.