Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Arten

Die Innenprüfung umfasst:

1. die Prüfung der sachlichen und der rechnerischen Richtigkeit ( ff),

2. die Prüfung der Finanzbuchhaltung und

3. die Prüfung durch die Rechnungsleger.