1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen zum Gemeindehaushalt
1. Teil
Zweck und Geltungsbereich
Zweck
Diese Verordnung bildet neben den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der gemäß § 16 Abs. 1 F-VG erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 die Rechtsgrundlage für die Führung des Gemeindehaushalts.
