Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen zum Gemeindehaushalt

1. Teil

Zweck und Geltungsbereich

Zweck

Diese Verordnung bildet neben den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der gemäß erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 die Rechtsgrundlage für die Führung des Gemeindehaushalts.