Vom Land verschiedene Rechtsträger
Das Land hat bei der Beauftragung von Rechtsträgern im Sinne des für diese die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vom Land verschiedene Rechtsträger
Das Land hat bei der Beauftragung von Rechtsträgern im Sinne des für diese die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.