Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Land verschiedene Rechtsträger

Das Land hat bei der Beauftragung von Rechtsträgern im Sinne des für diese die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.