. Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen sind als Lastkraftwagen einzustufen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen sind als Lastkraftwagen einzustufen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.