. Geländewagen und Stationswagen sind Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, ausgenommen es liegen die Voraussetzungen für einen Kastenwagen () oder Pritschenwagen () vor.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Geländewagen und Stationswagen sind Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, ausgenommen es liegen die Voraussetzungen für einen Kastenwagen () oder Pritschenwagen () vor.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.