Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Geländewagen und Stationswagen sind Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, ausgenommen es liegen die Voraussetzungen für einen Kastenwagen () oder Pritschenwagen () vor.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.