Inkrafttreten
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft.
(2) und 7 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, sind auf alle bei Unternehmen gemäß nach dem Inkrafttreten des genannten Bundesgesetzes vorgenommenen Betrauungen (Wiederbetrauungen) mit einer Geschäftsführungsfunktion anzuwenden.
