Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermächtigung für die Landesgesetzgebung

. (Verfassungsbestimmung) Die Landesgesetzgebung ist befugt, gleichartige Regelungen auf dem Gebiet des Zivilrechtes, wie sie in enthalten sind, für Unternehmungen gemäß , soweit sie nicht unter fallen, zu erlassen.