Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ungültige Eintragungen

Ungültig sind

a) Eintragungen von Nichtstimmberechtigten,

b) unvollständige Eintragungen,

c) alle weiteren Eintragungen eines Stimmberechtigten, von dem bereits eine gültige Eintragung vorliegt.