Ungültige Eintragungen
Ungültig sind
a) Eintragungen von Nichtstimmberechtigten,
b) unvollständige Eintragungen,
c) alle weiteren Eintragungen eines Stimmberechtigten, von dem bereits eine gültige Eintragung vorliegt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ungültige Eintragungen
Ungültig sind
a) Eintragungen von Nichtstimmberechtigten,
b) unvollständige Eintragungen,
c) alle weiteren Eintragungen eines Stimmberechtigten, von dem bereits eine gültige Eintragung vorliegt.