Eintragungsverfahren
Eintragungsbehörden
Die Durchführung des Eintragungsverfahrens obliegt den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintragungsverfahren
Eintragungsbehörden
Die Durchführung des Eintragungsverfahrens obliegt den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.