Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feststellung des Ergebnisses durch die Landeswahlbehörde

Die Landeswahlbehörde stellt auf Grund der Niederschriften und der Befragungsunterlagen innerhalb einer Woche das endgültige Gesamtergebnis der Volksbefragung fest und beurkundet es in einer Niederschrift. Diese Niederschrift ist unverzüglich der Landesregierung zu übermitteln.