Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 52/2021

Die Funktionsperiode von Tourismuskommissionen, die im Zeitraum Jänner bis September 2021 enden würde, wird bis 30. September 2021 verlängert.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 52/2021