Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds

Zur Errichtung eines Fonds sind die Erklärung des Fondsgründers, durch Zweckwidmung eines bestimmten Vermögens einen Fonds errichten zu wollen, sowie die behördliche Entscheidung, daß die in dieser Erklärung vorgesehene Errichtung des Fonds zulässig ist, erforderlich.