Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. ABSCHNITT

Fonds

Begriff des Fonds

Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.