III. ABSCHNITT
Fonds
Begriff des Fonds
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
III. ABSCHNITT
Fonds
Begriff des Fonds
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.