Freihaltung der Verkehrswege
Im Verkehrsbereich der Zuschauer dürfen Gegenstände, die die Verkehrswege einengen oder Fluchtwege verstellen, nicht abgestellt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Freihaltung der Verkehrswege
Im Verkehrsbereich der Zuschauer dürfen Gegenstände, die die Verkehrswege einengen oder Fluchtwege verstellen, nicht abgestellt werden.