Sicherheitsfilme
Die Vorführung von Filmen, die nicht den Voraussetzungen des und b des Sicherheitsfilmgesetzes, BGBl. Nr. 264/1966, entsprechen, ist untersagt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherheitsfilme
Die Vorführung von Filmen, die nicht den Voraussetzungen des und b des Sicherheitsfilmgesetzes, BGBl. Nr. 264/1966, entsprechen, ist untersagt.