Vorführer
Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorführer
Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.