III. Abschnitt
Behörden und Strafen
Strafen
Übertretungen der bis 11 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden mit Geld bis zu EUR 7.500,– bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land Steiermark zu.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000
