Müllkomposte
Für die Aufbringung von Müllkomposten auf landwirtschaftlichen Böden sind die Bestimmungen der bis 12 sinngemäß anzuwenden. Ausgenommen vom Verbot des sind Maßnahmen zur Erosionsminderung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Müllkomposte
Für die Aufbringung von Müllkomposten auf landwirtschaftlichen Böden sind die Bestimmungen der bis 12 sinngemäß anzuwenden. Ausgenommen vom Verbot des sind Maßnahmen zur Erosionsminderung.