Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Müllkomposte

Für die Aufbringung von Müllkomposten auf landwirtschaftlichen Böden sind die Bestimmungen der bis 12 sinngemäß anzuwenden. Ausgenommen vom Verbot des sind Maßnahmen zur Erosionsminderung.