Übertragener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Die Landesregierung ist weisungsbefugt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übertragener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Die Landesregierung ist weisungsbefugt.