Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Aufheben bisheriger Vorschriften

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 19/1969, außer Kraft.