Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung des Titels und des und Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 49/1999 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft.
(2) Die Änderung des , des und 2, des , des und 3, des und des sowie die Einfügung der bis 4c und des durch die Novelle LGBl. Nr. 135/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. Juni 2015, außer Kraft.
(4) In der Fassung des Kundmachungsänderungsgesetzes 2023, LGBl. Nr. 84/2022, treten das Inhaltsverzeichnis, , , 4, 5 und 7 sowie Abs. 2, , und 4, die Überschrift des , , und 3, , , und 2 sowie Abs. 2 und 4, , die Überschrift des , , 2a und 3 sowie mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(5) In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 68/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/1999, LGBl. Nr. 135/2013, LGBl. 44/2015, LGBl. Nr. 84/2022, LGBl. Nr. 68/2025
