Dauer der Immunitätszusage
Die Zusage ist vor der Einfuhr des Kulturgutes für die im Zusammenhang mit der Ausstellung erforderliche Zeit, längstens für ein Jahr, zu erteilen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Dauer der Immunitätszusage
Die Zusage ist vor der Einfuhr des Kulturgutes für die im Zusammenhang mit der Ausstellung erforderliche Zeit, längstens für ein Jahr, zu erteilen.