Wirkungen der Immunitätszusage
(1) Für die zivil- und prozessrechtlichen Wirkungen der Immunitätszusage ist Bundesrecht maßgeblich.
(2) Die Immunitätszusage kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkungen der Immunitätszusage
(1) Für die zivil- und prozessrechtlichen Wirkungen der Immunitätszusage ist Bundesrecht maßgeblich.
(2) Die Immunitätszusage kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden.