Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
Die in den und 16 genannten Rechtsgeschäfte sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes genehmigungspflichtig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
Die in den und 16 genannten Rechtsgeschäfte sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes genehmigungspflichtig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015