Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Die in den und 16 genannten Rechtsgeschäfte sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes genehmigungspflichtig.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015