Persönlicher Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ausländer.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Persönlicher Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ausländer.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015