Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. ABSCHNITT

Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Zielsetzung

Ziel der Bestimmungen dieses Abschnittes ist es, die Grundlagen für einen leistungsfähigen Bauernstand entsprechend den strukturellen und natürlichen Gegebenheiten des Landes oder für leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu erhalten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015