Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Beiträge der Gemeinden

Die Gemeinden haben dem Land folgende Beiträge zu erbringen:

1. Beiträge von den Bezügen der öffentlich-rechtlichen Bediensteten ();

2. Beiträge vom Entgelt aller nicht öffentlich-rechtlichen Bediensteten ();

3. Dienstpostenausfallsbeiträge (); 4. Ausgleichsbeiträge ().