Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden und die Bestimmungen des 7. Abschnittes des Gemeinde­bedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, aufgehoben.