Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden und die Bestimmungen des 7. Abschnittes des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, aufgehoben.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden und die Bestimmungen des 7. Abschnittes des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, aufgehoben.