Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hat folgende Aufgaben:

1. durch Aufklärung in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur sowie der Pflege der Landschaft zu wecken;

2. die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen;

3. die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu unterstützen;

4. über behördliche Aufforderung die Behörden durch Abgabe von Stellungnahmen oder durch Anregung von Umweltschutzmaßnahmen zu beraten;

5. geeignete Personen mit den Befugnissen und Pflichten eines Berg- und Naturwachtorgans und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fachkenntnissen vertraut zu machen, bei den Bezirksverwaltungsbehörden ihre Bestellung zum Berg- und Naturwachtorgan zu beantragen und für ihre Fortbildung zu sorgen;

6. Aus- und Weiterbildungskurse für die Mitglieder der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht abzuhalten oder für deren Durchführung geeignete Organisationen heranzuziehen.