1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Organisation der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sowie die Aufsichtstätigkeit der Berg- und Naturwachtorgane.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Organisation der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sowie die Aufsichtstätigkeit der Berg- und Naturwachtorgane.