Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Organisation der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht sowie die Aufsichtstätigkeit der Berg- und Naturwachtorgane.