Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013