Die Agrarbehörde führt einen Almkataster, in dem alle diesem Gesetz unterworfenen Almen () der Steiermark verzeichnet sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2013
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Agrarbehörde führt einen Almkataster, in dem alle diesem Gesetz unterworfenen Almen () der Steiermark verzeichnet sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2013