Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höchstbeitragsgrundlage

Die für den Pensionsbeitrag maßgebliche Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 181 Abs. 4 und § 261 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark wird für das Kalenderjahr 2026 mit 6.930,00 Euro festgesetzt.