Übergangsbestimmung
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Verfahren gelten die Gebührensätze der Steiermärkischen Vergabe-Pauschalgebührenverordnung 2012.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Verfahren gelten die Gebührensätze der Steiermärkischen Vergabe-Pauschalgebührenverordnung 2012.