Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Tierzuchtförderungsverordnung, LGBl. Nr. 93/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 38/2014, außer Kraft.