Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage 1

Meldung der Vatertierhalterin/des Vatertierhalters bzw. des Landespferdezuchtverbandes

Gemäß den und 2 Tierzuchtförderungsverordnung 2021 haben die Vatertierhalterin/der Vatertierhalter sowie der Landespferdezuchtverband die an die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe gewährten Zuschüsse und sonstigen geldwerten Vorteile bis 31. Jänner des Folgejahres an die Gemeinde zu melden.

Name der Vatertierhalterin/des Vatertierhalters: ……………………………………………………………………

Meldung an die Gemeinde: ……………………………………………………………………

Name und Anschrift des landwirtschaftlichen Betriebes

Betriebsnummer

Anzahl der Deckungen/ Besamungen Warmblut*

für das Jahr ….

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung der geldwerten Vorteile:

a) Für die Berechnung des geldwerten Vorteils der Rassen Haflinger, Noriker

b) Für die Berechnung des geldwerten Vorteils Natursprung

 

Standarddeckgebühr

€ …………………

Besamungskosten

€ …………………

 

– bezahlte Deckgebühr

€ …………………

(Standardspermaportion + tierärztliche Leistung)

 

– bezahlte Decktaxe

€ …………………

– Kosten Deckung

€ …………………

geldwerter Vorteil

€ …………………

geldwerter Vorteil

€ …………………

* Die Meldepflicht für Besamungen umfasst die geldwerten Vorteile pro Deckung seitens der vom Landespferdezuchtverband Steiermark gewährten direkten Besamungskostenzuschüsse für das Decken mit Warmbluthengsten.