Abgabebestätigung
Die Bestätigung über die Abgabe von Klärschlamm zur Aufbringung auf landwirtschaftlichen Böden ist nach dem Muster der Anlage 5 auszustellen. Der Bestätigung ist das gültige Aufbringungszeugnis (Aufbringungsberechtigung) gemäß anzuschließen.
