Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabebestätigung

Die Bestätigung über die Abgabe von Klärschlamm zur Aufbringung auf landwirtschaftlichen Böden ist nach dem Muster der Anlage 5 auszustellen. Der Bestätigung ist das gültige Aufbringungszeugnis (Aufbringungsberechtigung) gemäß anzuschließen.