Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für ein Kehrobjekt bestehende Beauftragung eines Rauchfangkehrers bleibt bis zum nächsten Wechsel desselben aufrecht.