Übergangsbestimmung
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für ein Kehrobjekt bestehende Beauftragung eines Rauchfangkehrers bleibt bis zum nächsten Wechsel desselben aufrecht.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für ein Kehrobjekt bestehende Beauftragung eines Rauchfangkehrers bleibt bis zum nächsten Wechsel desselben aufrecht.