Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzverlauf

Die durch Angabe von Straßen, Plätzen, Gewässern oder Gerinnen bezeichnete Grenze verläuft, soweit nicht anders bezeichnet, jeweils in der Straßen-, Platz-, Gewässer- bzw. Gerinnemitte.