Grenzverlauf
Die durch Angabe von Straßen, Plätzen, Gewässern oder Gerinnen bezeichnete Grenze verläuft, soweit nicht anders bezeichnet, jeweils in der Straßen-, Platz-, Gewässer- bzw. Gerinnemitte.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Grenzverlauf
Die durch Angabe von Straßen, Plätzen, Gewässern oder Gerinnen bezeichnete Grenze verläuft, soweit nicht anders bezeichnet, jeweils in der Straßen-, Platz-, Gewässer- bzw. Gerinnemitte.