Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Darstellung der Geruchszonen

Die Darstellung der Geruchszonen im Entwicklungsplan des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie im Flächenwidmungsplan hat unter Zugrundelegung des Mischgeruchskriteriums zu erfolgen, wobei die in § 27 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes festgelegten Beurteilungswerte an Jahresgeruchsstunden dann eingehalten werden, wenn folgende Gleichung gilt:

Abbildung aus dem RIS-Dokument

hi ..........einzelne berechnete Häufigkeiten (Jahresgeruchsstunden) je Geruchsart

Bi. .. .. .. .. .. Beurteilungsmaße gemäß § 27 Abs. 1 oder 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes