Nicht zu berücksichtigende Geruchsemissionen
Geruchsemissionen im Zusammenhang mit Tierhaltungen, die ausschließlich der Selbstversorgung dienen, bleiben bei der Geruchsbeurteilung unberücksichtigt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Nicht zu berücksichtigende Geruchsemissionen
Geruchsemissionen im Zusammenhang mit Tierhaltungen, die ausschließlich der Selbstversorgung dienen, bleiben bei der Geruchsbeurteilung unberücksichtigt.