1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die von einer/einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin/Dienstleistungserbringer angeboten werden.
