Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die von einer/einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin/Dienstleistungserbringer angeboten werden.