Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziele und Grundsätze

Sämtliche Dienststellen des Landes Steiermark verfolgen bei der Erledigung ihrer Aufgaben das Ziel, Verfahren und Prozesse weitestgehend digital abzuwickeln. Zu diesem Zweck werden bevorzugt elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt. Der Zugang zu digitalen Prozessen soll möglichst verständlich und einfach gestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger werden bei digitalen Verfahrensschritten unterstützt und es werden leicht zugängliche Hilfestellungen angeboten.