Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhörungsrechte

Die Landesregierung hat den Steirischen Bergsportführerverband zu hören:

1. vor Erlassung von Verordnungen nach diesem Gesetz;

2. vor Erlassung folgender Bescheide:

a) Erteilung der Befugnis gemäß ;

b) Anerkennung von Prüfungen und Ausbildungen gemäß ;

c) Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Unionsrecht gemäß ;

d) Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb einer Schule gemäß .