Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufbau, Ausbildungsdauer

Der Ausbildungslehrgang ist in mehreren Abschnitten durchzuführen. Die Gesamtdauer des Ausbildungslehrganges hat mindestens 90 Tage zu betragen. Davon umfasst die Ausbildung zur Berg- und Schiführeranwärterin/zum Berg- und Schiführeranwärter mindestens 60 Tage und die weiterführende Ausbildung zur Berg- und Schiführerin/zum Berg- und Schiführer zusätzlich mindestens 30 Tage.