Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zulassung

Zur Bergwanderführerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach erfüllen und einen vom Bergsportführerverband durchgeführten Ausbildungskurs oder eine nach dieser Verordnung anerkannte Ausbildung absolviert haben.