Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Bergwanderführerprüfung

Ausschreibung

Die Bergwanderführerprüfung hat die Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission für Bergwanderführerprüfungen auf der Homepage des Bergsportführerverbandes auszuschreiben. Die Ausschreibung hat Zeit und Ort der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldungsfrist zu enthalten.