Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Sportkletterlehrerprüfung

Ausschreibung

Die Sportkletterlehrerprüfung ist von der/vom Vorsitzenden der Prüfungskommission für die Sportkletterlehrerprüfung auszuschreiben. Die Ausschreibung ist spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin auf der Homepage des Bergsportführerverbandes kundzumachen. Die Ausschreibung hat Zeit und Ort der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldungsfrist zu enthalten.